Frage vom 16.09.2024
Welche Vertragsart regelt das Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter?
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, wie z.B. die Mietzahlungen, die Nutzung der Immobilie und die Instandhaltungspflichten. Er ist die Grundlage für die Nutzung von Immobilien gegen ein Entgelt. (§§ 535–580a BGB)