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Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Kategorie: Recht | Quiz: Deutsches Privatrecht
Richtig: 1 | Falsch: 0