Welcher Gerichtsprozess thematisierte einen Penis und ging zugunsten der Beklagten aus?
Kai Diekmanns Klage gegen die taz wegen Satire wurde abgewiesen. 2003 verneinte das Berliner Landgericht einen Anspruch Kai Diekmanns auf Schadensersatz, nachdem dieser die tageszeitung (taz) verklagt hatte, als taz-Autor Gerhard Henschel am 8. Mai 2002 auf der Satire-Seite Die Wahrheit als Parodie auf die Berichterstattung der Bild behauptete, Diekmann habe sich in Miami seinen Penis mit Leichenteilen vergeblich operativ verlängern lassen wollen.