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Frage vom 23.11.2022
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Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Kategorie:
Sprache
| Quiz:
Latein
Richtig: 17 | Falsch: 13
Sowohl der Widerspruch (protestatio) als auch das tatsächliche Handeln (factum) können als einander entgegengesetzte Willenserklärungen verstanden werden.
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