Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht. Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam. Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener. Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Kategorie: Recht | Quiz: Deutsches Privatrecht
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