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Frage vom 15.11.2025
📊 2
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⭐ 0
Welche Frist gilt für die Verwendung von Unterlagen, die dem Bundesgeheimhaltungsgesetz unterliegen?
laut Hessischem Archivgesetz
60 Jahre nach Entstehung
10 Jahre nach Entstehung
30 Jahre nach Entstehung
Unverzüglich nach Freigabe
Kategorie:
Geschichte
| Quiz:
Quellenkunde und Archivwissenschaft
Richtig: 1 | Falsch: 1
Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, dürfen erst 60 Jahre nach Entstehung genutzt werden.
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