Frage vom 16.09.2024
Was versteht man im deutschen Strafrecht unter "Notwehr"?
Das Recht, eine Tat zu begehen, um das eigene Eigentum zu verteidigen, auch wenn keine Gefahr besteht. Das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Das Recht, eine Tat zu begehen, wenn der Täter dazu provoziert wurde. Das Recht, sich gegen eine drohende, aber noch nicht stattfindende Gefahr zu schützen.
Kategorie: Recht | Quiz: Deutsches Strafrecht
Richtig: 1 | Falsch: 1
Im deutschen Strafrecht ist Notwehr das Recht, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich oder andere durch Verteidigung abzuwehren. Hierbei darf die Abwehrhandlung nicht außer Verhältnis zu dem Angriff stehen. Das Notwehrrecht ergibt sich aus § 32 StGB und erlaubt es, auch Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, solange diese Gewalt erforderlich ist.
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