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Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Kategorie: Recht | Quiz: Deutsches Privatrecht
Richtig: 1 | Falsch: 0
Sowohl der Widerspruch (protestatio) als auch das tatsächliche Handeln (factum) können als einander entgegengesetzte Willenserklärungen verstanden werden.
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