Frage vom 23.11.2022
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener. Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht. Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht. Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Kategorie: Sprache | Quiz: Latein
Richtig: 17 | Falsch: 12