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Frage vom 23.11.2022
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Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Kategorie:
Sprache
| Quiz:
Latein
Richtig: 17 | Falsch: 19
Sowohl der Widerspruch (protestatio) als auch das tatsächliche Handeln (factum) können als einander entgegengesetzte Willenserklärungen verstanden werden.
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