Was versteht man im deutschen Strafrecht unter "Notwehr"?
Das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen.
Das Recht, sich gegen eine drohende, aber noch nicht stattfindende Gefahr zu schützen.
Das Recht, eine Tat zu begehen, wenn der Täter dazu provoziert wurde.
Das Recht, eine Tat zu begehen, um das eigene Eigentum zu verteidigen, auch wenn keine Gefahr besteht.